1 Relevant sowohl für Einzelwerte als auch Werte in einem Portfolio/Korb (Aktien/Anleihen)
2 Umsatz aus Herstellung und/oder Vertrieb
3 Waffen nach dem Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung („Ottawa-Konvention“), dem Übereinkommen über das Verbot von Streumunition (“Oslo-Konvention“) sowie B- und C-Waffen nach den jeweiligen UN-Konventionen (UN BWC und UN CWC).
4 Auf Grundlage der Einstufung als „not free“ nach dem Freedom House Index (https://freedomhouse.org/countries/freedom-world/scores) oder gleichwertiger ESG-Ratings (extern bzw. intern).
Information über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in der Finanzportfolioverwaltung gemäß Offenlegungsverordnung
Stand: 2. August 2022
I. Unsere Nachhaltigkeitsstrategie
Nachhaltigkeit gehört seit jeher zur DNA der Genossenschaftsbanken. Aus diesem Grunde planen wir dem Nachhaltigkeitsleitbild der genossenschaftlichen FinanzGruppe zu folgen, welches Sie hier abrufen können.
Auch wir wollen als Bank Verantwortung übernehmen und den Wandel zu einer nachhaltigen Wirtschaft mitgestalten. Wir planen daher unseren Beitrag zur Erreichung des Klimaschutzes und der UN-Nachhaltigkeitsziele zu verstärken.
Wir beabsichtigen uns zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – "SDGs") der Vereinten Nationen und des Pariser Klimaschutzabkommens zu bekennen.
Wir wollen unserer Verantwortung auch im Wertpapierdienstleistungsgeschäft gerecht werden und planen zu diesem Zweck Strategien zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken für unsere Kunden einerseits, aber auch in Bezug auf die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Investitionsentscheidungen im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung zu definieren.
Die geplanten Strategien legen wir nachfolgend offen, um hiermit gleichzeitig die Anforderungen der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzsektor (Verordnung EU 2019/2088 – kurz "Offenlegungsverordnung") zu erfüllen.
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf die Finanzportfolioverwaltung, wie sie in der Offenlegungsverordnung definiert wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die PSD Bank Hannover eG keine Beratung in der Finanzportfolioverwaltung anbietet.
II. Strategie zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken und zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Die Bank hat die Verwaltung sowie die Investitionsentscheidungsprozesse bei der digitalen Vermögensverwaltung in Form des Produktes MeinInvest auf die Union Investment ausgelagert. Insoweit sind deren Strategien bezogen auf die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken und der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei Investitionsentscheidungen maßgeblich. Alle in diesem Zusammenhang relevanten Informationen nach der Offenlegungsverordnung sind unter folgendem Link veröffentlicht:
https://www.union-investment.de/fondsvermoegensverwaltung-nachhaltig
III. Berücksichtigung in der Vergütungspolitik
Wir planen aktuell uns auch auf die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen unserer Vergütungspolitik vorzubereiten.
Anhang
Mindestausschlüsse1
Unternehmen:
- Rüstungsgüter >10%2 (geächtete Waffen >0%)3
- Tabakproduktion >5%
- Kohle >30%2
- Schutz der internationalen Menschenrechte
- Keine Mitschuld an Menschenrechtsverletzungen
- Wahrung der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen
- Beseitigung von Zwangsarbeit
- Abschaffung der Kinderarbeit
- Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit
- Vorsorgeprinzip im Umgang mit Umweltproblemen
- Förderung größeren Umweltbewusstseins
- Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien
- Eintreten gegen alle Arten von Korruption
Staatsemittenten:
- Schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie- und Menschenrechte4
Erläuterung zur Änderung der „Informationen nach OffenlegungsVO“ vom 02.08.2022
Stand 02.08.2022
Der in Bezug genommene Branchenstandard wurde angepasst. Dies hat eine Anpassung unserer „Informationen nach OffenlegungsVO“ erforderlich gemacht. Erläuterungen zu den in der Vergangenheit erfolgten Änderungen der „Information nach OffenlegungsVO“ können Sie bei uns erfragen.